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Klassen

Fahrschule

B

Mindestalter: 18 Jahre

Ausbildung: Theorie + Praxis

Prüfung: Theorie + Praxis

Eingeschlossene Klassen: AM und L

Autoführerschein

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg).

BF 17

Begleiter :

- Mind. 30 Jahre alt

- Mind. 5 Jahre im Besitz der Kl. B

- Max. 1 Punkt in Flensburg

Begleitendes Fahren mit 17

Mit 17 Jahren darfst du die Führerscheine der Klassen B und BE erwerben – bis zum 18. Geburtstag jedoch nur zusammen mit einer Begleitperson fahren. Anmelden für das „Begleitende Fahren“ kannst du dich frühestens mit 16 1/2 Jahren.

B 197

Einen Haken hat die Sache...

Anschließende BE Prüfung muss dann auf Schaltfahrzeug abgelegt werden.

Automatikregelung

Kein Bock auf´s Kuppeln und Schalten? Kein Problem!
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 197 darfst du die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegen und trotzdem später Schaltfahrzeuge fahren.
Du must lediglich min. 10 Fahrstunden auf einem Schalter machen. Nach anschließender 15 minütiger "Prüfungsfahrt" mit einem Fahrlehrer wird dir die Schaltkompetenz bescheinigt. Die restliche Ausbildung erfolgt auf einem Automatik.

BE

Mindestalter: 18 (BF 17)

Voraussetzung: Führerschein Kl. B

Ausbildung: Praxis

Prüfung: Praxis

Anhänger

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

B 96

Mindestalter: 18 (BF 17)

Voraussetzung: Führerschein Kl. B

Ausbildung: Praxis

Prüfung: Keine

B 96 - Anhänger

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg. Die Eintragung der Schlüsselzahl erfordert lediglich eine praktische Ausbildung und keine Prüfung.

L

Mindestalter: 16

Ausbildung: Theorie

Prüfung: Theorie

Traktor

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forst- wirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, bis 40 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, auch mit Anhängern.

B 196

Mindestalter: 25 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Voraussetzung: Führerschein Klasse B (mind. 5 Jahre)

125er - ohne Prüfung!

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS), Leistung/Leergewicht-Verhältnis nicht über 0,1 kW/kg (Leichtkrafträder) sowie dreirädrige Krafträder bis 15 kW (20 PS) Leistung.

Mofa

Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie

Mofa

Einsitzige Mofas mit einem Hubraum von maximal 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.Wenn der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist darf er ein Kind unter 7 Jahren in einem speziellen Kindersitz mitnehmen.

AM

Mindestalter: 15 Jahre

Ausbildung: Theorie + Praxis

Prüfung: Theorie + Praxis

Eingeschlossene Klassen: Mofa

Roller

Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (Mokick oder Moped ) sowie dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h.

A1

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildung: Theorie + Praxis

Prüfung: Theorie + Praxis

Eingeschlossene Klassen: AM

125er

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS), Leistung/Leergewicht-Verhältnis nicht über 0,1 kW/kg (Leichtkrafträder) sowie dreirädrige Krafträder bis 15 kW (20 PS) Leistung.
Aufstieg auf die Klasse A2 nach 2 Jahren möglich.

A2

Mindestalter: 18 Jahre

Ausbildung: Theorie + Praxis

Prüfung: Theorie + Praxis

Eingeschlossene Klassen: AM u. A1

A2 - 48 PS
 

Die leistungsbeschränkte Motorradklasse (A2) ist für alle die im Alter von 18-23 ihren Führerschein machen. Die Klasse A2 erlaubt das Fahren von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Aufstieg auf die Klasse A nach 2 Jahren möglich.

A

Mindestalter: 24 Jahre

Ausbildung: Theorie + Praxis

Prüfung: Theorie + Praxis

Motorrad

Krafträder mit und ohne Beiwagen sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Fahrschule Johannes Gaubatz

Auf der Beune 5

64401 Groß-Bieberau

0176 64401791

fahrschulebieberau@gmail.com

©2023 by Fahrschule Johannes Gaubatz.

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